KindergeldHabe ich Anspruch auf Kindergeld?

Habe ich auch Anspruch auf Kindergeld?

Die einfache Antwort lautet: Ja! Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du mit deinem Kind in Deutschland lebst.

Wenn du Anspruch auf Kindergeld hast, wenn du deutscher Staatsbürger bist, kannst du das deutsche Kindergeld erhalten. Wenn dein Kind 18 Jahre alt wird, musst du nachweisen, dass es noch in der Schule ist, studiert oder lernt. Wenn dein Kind 25 Jahre alt wird, erhält es in der Regel kein Kindergeld mehr. Im Allgemeinen besteht das Ziel des Kindergeldes darin, deutsche Familien finanziell zu unterstützen, damit alle Kinder die Grundbedürfnisse erfüllen können. Es ist ein Mittel, um Kinderarmut zu bekämpfen und einen nachhaltigen Wohlfahrtsstaat zu gewährleisten.

Kinder in der Ausbildung

Von Zeit zu Zeit, wenn dein Kind in die Schule geht, wird die Kindergeldstelle einen Anwesenheitsnachweis von dir verlangen. Für den Monat Oktober eines jeden Kalenderjahres musst du nachweisen, dass dein Kind noch in der Schule oder Ausbildung ist. Wenn dein Kind die Erziehung oder Ausbildung vor dem 25. Lebensjahr verlässt, hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

Die Ausbildung endet spätestens dann, wenn die Ergebnisse der Matrikelprüfung vom Prüfungsamt veröffentlicht werden. Du erhältst also weiterhin das Kindergeld, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. (Urteil 2015, 4 K 357/11).

Der Ausbildungsvertrag wird erst gekündigt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Wenn dein Kind seine Prüfungen bereits abgelegt hat und der Vertrag noch läuft, muss das Familienunterstützungsbüro das Kindergeld weiterzahlen (Urteil 2016, 7 K 407/16).

Wenn dein Kind im Ausland studiert, kannst du auch Kindergeld beantragen. Es reicht aus, wenn dein Kind noch in Deutschland gemeldet ist und die meisten Ferien in Teilzeit bei dir verbringt (Urteil 2015, Az.: II R 38/14).

Wer würde das nicht wissen? Aufgrund des Wechsels zwischen Erziehung und Ausbildung können die Monate schnell vergehen. Allerdings kannst du das Kindergeld nur für vier Monate erhalten (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).

Kinder ohne Arbeit

Wenn dein Kind aktiv nach einer Arbeitsstelle sucht, aber noch nicht erfolgreich ist, bekommt es trotzdem Geld aus der Familienkasse. Du kannst dies erreichen, indem du gemeinsam zeigst, dass dein Kind versucht, eine Arbeitsstelle zu finden. Dazu kannst du die negativen Antworten des Jobcenters einfach an die Familienkasse weiterleiten.

Kinder in einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder einem Umweltjahr (FÖJ).

Wenn dein Kind (über 18 und unter 25 Jahren) ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Umweltjahr gewählt hat, hat es in dieser Zeit natürlich Anspruch auf das Kindergeld. Dasselbe gilt für die Zeit eines Freiwilligendienstes auf Bundesebene (§ 32 (4) (2d) EStG). Dein Kind kann also seine Träume und Ziele verfolgen und wird dabei von der Kindergeldkasse unterstützt.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Kinder mit Behinderungen haben ab dem Alter von 25 Jahren Anspruch auf unbegrenztes Kindergeld. Voraussetzung ist, dass das Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder emotionalen Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Außerdem muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32(4)(3) EStG).

Kindergeld für Kinder

Wie beantrage ich das Kindergeld?

Hier sind drei Schritte, die dir helfen sollen, das Kindergeld beim Familienservicebüro der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Du hast ab der Geburt deines Kindes Anspruch auf das Kindergeld:

  • Fülle den Antrag online aus und schicke ihn vorab in verschlüsselter Form an die Kindergeldkasse.
  • Drucke den Antrag aus und unterschreibe ihn.
  • Schicke ihn per Post zur zuständigen Kindergeldstelle

Der Familienfonds wird die Zahlungen so lange fortsetzen, bis sich deine Kontaktdaten ändern. Das bedeutet, dass du nicht jedes Jahr ein neues Formular einreichen musst. Änderungen deiner persönlichen Daten (z. B. Adresse, neues Studium) solltest du jedoch so schnell wie möglich melden.

Steueridentifikationsnummer

Ab 2016 musst du der Familienkasse deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Wenn du deine Steueridentifikationsnummer nicht mehr findest, kannst du sie mithilfe eines Formulars auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern beantragen, das dir dann zugeschickt wird. Alternativ kannst du auch zu denem Finanzamt gehen und sie dir dort holen.

Wer erhält das Kindergeld?

Nur ein Elternteil erhält das Kindergeld. Das bedeutet, dass entweder die Mutter oder der Vater das Kindergeld erhält. Wenn dein Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, musst du vereinbaren, mit wem und auf welches Bankkonto die Kindergeldstelle das Geld einzahlt. Du kannst dies später nicht mehr ändern.

Termine für die Auszahlung

Die Auszahlungstermine variieren und nicht alle Haushalte erhalten das Kindergeld am selben Tag. Die genauen Daten findest du auf der Website der Kindergeldkasse.

Wie kannst du gegen einen Kindergeldbescheid Einspruch einlegen?

Hier erfährst du, wie du gegen einen nicht korrekten Bescheid oder sogar gegen eine Ablehnung Einspruch einlegen kannst.

Grundsätzlich hast du dafür einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Datum, an dem dir der Bescheid zugestellt wurde. Wenn die Berufung jedoch nicht korrekt ist, kannst du bis zu einem Jahr nach dem Datum der Berufung Berufung einlegen (§ 356(2) AO). Wenn das Amt für Familienhilfe die Berufung elektronisch einreicht, kannst du auch online Berufung einlegen und die Tatsachenfeststellungen anfechten (Urteil vom Mai 2015, Az. III R 26/14).

Trennung von Unterhaltszahlungen für Kinder

Wie sieht es mit dem Kindergeld nach einer Scheidung aus?

In deutschen Familien kann es passieren, dass sich die Eltern scheiden lassen. In diesem Fall erhält der Elternteil, der das Kind betreut und erzieht, den vollen Betrag des Kindergelds. Wenn die Mutter das Kind betreut, hat nur sie Anspruch auf Kindergeld. Auch wenn das Kind fast zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen lebt, erhält nur ein Elternteil den vollen Betrag des Kindergeldes. Wenn das Kind nicht mit einem Elternteil im selben Haushalt lebt, hat der Elternteil, der Unterhalt zahlt, Anspruch auf Kindergeld.

Welche Eltern erhalten Kinderzuschlag?

Das Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zur Unterhaltsbeihilfe für Kinder. Es ist für Eltern bestimmt, deren Einkommen ihre eigenen Bedürfnisse (d. h. die Lebensnotwendigkeiten), nicht aber die ihrer Kinder deckt.

Eltern, die kein eigenes Einkommen haben und nur ALG II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten kein Kindergeld.

Alleinerziehende und Paare haben Anspruch auf Kindergeld für Kinder, die zu Hause leben und unter 25 Jahre alt sind, wenn sie

  • ihr monatliches Einkommen eine Mindesteinkommensgrenze erreicht (derzeit 900 € brutto für Ehepaare und 600 € brutto für Alleinerziehende),
  • ihr zu berücksichtigendes Einkommen in den sechs Monaten vor der Antragstellung nicht übermäßig hoch war (individuell berechnet u. a. auf der Grundlage der Wohnkosten, der Anzahl der Kinder und des Alters).
  • deine Vermögenswerte nicht übermäßig hoch sind (das Vermögen des Eigentümers wird mit gewissen Einschränkungen nicht gezählt).
  • Der Bedarf deiner Familie wird durch das Kindergeld und eventuell das Wohngeld gedeckt oder liegt 100 € unter dem erforderlichen Mindestbetrag.

Das maximale Kindergeld beträgt 205 € pro Kind und Monat. Je höher das anrechenbare Einkommen ist, desto niedriger ist das individuelle Kindergeld, bis es zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz eingestellt wird. Es wird zusammen mit dem Kindergeld gewährt und muss schriftlich beim Familienunterstützungsbüro beantragt werden. Das Kindergeld wird in der Regel für sechs Monate gewährt, du musst also regelmäßig neue Anträge stellen.

Ich bin arbeitslos. Was muss ich wissen?

Die Regelleistung für Arbeitssuchende (auch bekannt als ALG I) entspricht 60 % deines letzten Nettogehalts. Personen mit Kindern, die Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten eine um 67 % höhere Zulage. Das Kindergeld wird nicht angerechnet.

Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld jedoch angerechnet. Das bedeutet, dass der Betrag, den du nach dem ALG II erhältst, um den Gesamtbetrag des Kindergeldes gekürzt werden kann.

Was sind Kinderzulagen?

In Deutschland ist der Mindestlohn für Erwachsene und Kinder steuerfrei. Dieser steuerfreie Zuschuss zum Lebensunterhalt heißt Grundfreibetrag für Erwachsene und Kinderfreibetrag für Kinder. Es handelt sich nicht um eine Zahlung an die Familie, aber die Steuerbehörden berücksichtigen die jeweiligen Leistungen bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens. Im Jahr 2021 wird das Kindergeld 4.194 € pro Kind und Elternteil oder 8.388 € pro Jahr für beide Elternteile betragen.

Kindergeld und Kinderzulagen gibt es nicht gleichzeitig, sondern nacheinander. Bei der Berechnung deiner Einkommensteuer prüfen die Finanzbehörden, ob es für dich steuerlich günstiger ist, Kindergeld oder Steuerfreibeträge zu erhalten, und wählen die für dich günstigste Option aus (“Zulagentest”). Du musst nichts tun, alles läuft automatisch ab. Im Allgemeinen ist das Kindergeld steuerlich günstiger, wenn du ein niedriges Einkommen hast, und das Kindergeld ist steuerlich günstiger, wenn du ein höheres Einkommen hast. Allerdings berechnen die Finanzbehörden deine Steuer immer auf der Grundlage, dass du Kindergeld erhalten hast, auch wenn du es nicht wirklich beantragt hast. Daher musst du immer Kindergeld beantragen.

 

This article was written by Karina